Datenschutz - Informationspflicht gemäß DSGVO AGB - Reparaturbedingungen Fahrzeugtechnik

Datenschutz - Informationspflicht gemäß DSGVO

1. Rechtsgrundlage
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz 2000 sowie das Datenschutz Anpassungsgesetz 2018 dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2018, TKG 2003).

2. Grundsätzliches
Verantwortlicher ist Ing. Gernot Resch, Mail: resch.gernot@ford-resch.at Vertreter des Verantwortlichen ist Peter Resch, Mail: resch.peter@ford-resch.at Uns ist es ein besonderes Anliegen, alle personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, zu schützen und sicher zu verwahren. In diesem Dokument erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verwenden und verarbeiten.

3. Zweckbindung,
Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie Datenempfänger Die gesammelten personenbezogenen Daten werden von uns zur Vertragserfüllung, Verrechnung, Geltendmachung der Vertragsansprüche, für Zwecke der Kundenbetreuung und des Kundenservice und für Informationszwecke der Kunden verwendet. Die Daten werden hierfür erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten sind einerseits Vertragserfüllung, berechtigte Interessen, die Erfüllung unserer rechtlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen sowie andererseits Ihre Einwilligung (z.B. Kontaktformular, Cookies). Die Nichtbereitstellung der Daten kann unterschiedliche Folgen haben. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben sowie bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- und Garantiefristen usw. Ihre bekanntgegebenen Stammdaten werden zudem an Ford Austria weitergegeben.

4. Kontaktformular
Ihre Angaben inklusive persönlicher Daten aus unserem Kontaktformular werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage über unseren eigenen Mailserver an uns übermittelt, und ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen, zu Beratungszwecken, Informationszwecken und für statistische Zwecke oder der Unterbreitung von Serviceangeboten weiterverarbeitet und bei uns gespeichert sowie an den Importeur Ford Österreich weitergeleitet. Für den reibungslosen Ablauf Ihrer Anfrage sind Ihre Eingaben zwingend erforderlich. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Ford Austria sichert zu, dass die erhobenen persönlichen Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden. Diese Daten werden ohne Ihre Einverständniserklärung nicht erhoben oder weitergegeben. Wenn Sie uns bereits persönliche Daten übermittelt haben und die Löschung dieser Daten wünschen, geben Sie uns dies bitte schriftlich bekannt (entweder per Post, Telefax oder per E-Mail). Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 (3) TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) DSGVO.

5. Cookies
Unsere Website verwendet sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen (oder bis das Krümelmonster sie findet). Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.

6. Web-Analyse
Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Dazu werden Cookies verwendet, die eine Analyse der Benutzung der Website durch ihre Benutzer ermöglicht. Die dadurch erzeugten Informationen werden auf den Server des Anbieters übertragen und dort gespeichert. Sie können dies verhindern, indem Sie Ihren Browser so einrichten, dass keine Cookies gespeichert werden. Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Die Beziehung zu Google basiert auf dem Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert. Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend (z.B. durch Löschung der letzten 8 Bit) pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.

7. Einwilligung und Recht auf Widerruf
Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Grundsätzlich verarbeiten wir keine Daten minderjähriger Personen und sind dazu auch nicht befugt. Mit der Abgabe Ihrer Zustimmung bestätigen Sie, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben oder die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse widerrufen: office@ford-resch.at. In einem solchen Fall werden die bisher über Sie gespeicherten Daten anonymisiert und in weiterer Folge lediglich für statistische Zwecke ohne Personenbezug weiterverwendet. Mittels des Widerrufs der Zustimmung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

8. Datensicherheit
Das Autohaus Resch GmbH & Co KG setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die gespeicherten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust oder Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend des technischen Fortschritts fortlaufend verbessert.

9. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen, Ing. Gernot Resch, Mail: resch.gernot@ford-resch.at, über die betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, haben Sie das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde. Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Rechte bitte an uns unter office@ford-resch.at


AGB - Reparaturbedingungen Fahrzeugtechnik

1.Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns ( Autohaus Resch GmbH & CoKG ) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.ford-resch.at). Diese wird auch den Kunden zugestellt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An-zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (In-formationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge-währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach dem Werkstätten-Stundensatz verrechnet. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.
4.3. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegen-über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht ei-ne Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Ge-genansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen ver-pflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zah-lungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 30.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

6. Zurückbehaltung des Kfz
6.1. Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.
6.2. Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.

7. Bonitätsprüfung
7.1. Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Ver-band Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle bau-lichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen so-wie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
8.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.4. Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
8.5. Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.6. Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und uns diese auszuhändigen.
8.7. Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.8. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

9. Leistungsausführung
9.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nach-trägliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gel-ten als vorweg genehmigt.
9.3. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
9.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

10. Leistungsfristen und Termine
10.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
10.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zu-gesagt wurde.
10.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

11. Beschränkung des Leistungsumfanges
11.1. Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde ver-pflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
11.2. Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.
11.3. Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.

12. Probefahren
12.1. Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).

13. Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
13.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen.
13.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
13.3. Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungs-pflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.

14. Altteile
14.1. ERSETZTE ALTTEILE (NICHT MEHR ZU VERWENDEN) - AUSGENOMMEN TAUSCHTEILE (WIEDERVERWENDBAR) - SIND VON UNS BIS ZUR ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AUFZUBEWAHREN. DER KUNDE KANN DEREN HERAUSGABE VERLANGEN. DANACH SIND WIR ZUR ENTSORGUNG BERECHTIGT UND DER KUNDE HAT ALLFÄLLIGE ENTSORGUNGSKOSTEN GESONDERT ZU TRAGEN.

15. Tauschzaggregate
15.1. Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.

16. Abstellung von Fahrzeugen
16.1. Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Ver-ständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.
16.2. Ebenso können wir das abholbereite Fahr-zeug mangels Abholung am vereinbarten Abho-lungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.

17. Gefahrtragung
17.1. AUF DEN VERBRAUCHER GEHT DIE GEFAHR DER ZERSTÖRUNG / BESCHÄDIGUNG DES KFZS / AGGREGATS AB DEM ZEITPUNKT DER BEDUNGENEN ÜBERGABE ÜBER.
17.2. AUF DEN UNTERNEHMERISCHEN KUNDEN GEHT DIE GEFAHR ÜBER, SOBALD WIR DAS KFZ / AGGREGAT ZUR ABHOLUNG IM UNTERNEHMEN ODER LAGER BEREITHALTEN, DIESE SELBST ANLIEFERN ODER AN EINEN TRANSPORTEUR ÜBERGEBEN.
17.3. FÜR DEN GEFAHRENÜBERGANG BEI ÜBERSENDUNG VON WARE AN DEN VERBRAUCHER GILT § 7B KSCHG (AB ÜBERGABE AN DEN VERBRAUCHER).

18. Annahmeverzug
18.1. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei uns einzulagern, wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
18.2. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
18.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden ver-langen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
18.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.

19. Eigentumsvorbehalt
19.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
19.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Set-zung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
19.3. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
19.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
19.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
19.6. In der Geltendmachung des Eigen-tumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

20. Gewährleistung
20.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.
20.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile.
20.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
20.4. Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
20.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
20.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
20.7. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
20.8. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
20.9. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind uns unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
20.10. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, so-weit dies nicht unzumutbar ist.
20.11. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
20.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
20.13. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
20.14. Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kun-de, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand in unseren Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.
20.15. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
20.16. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

21. Haftung
21.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vor-vertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
21.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
21.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
21.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
21.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
21.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
21.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten ab-geschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

22. Datenschutz / -verlust
22.1. Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten.
22.2. Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Rei-sedaten) verloren gehen.
22.3. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.

23. Salvatorische Klausel
23.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
23.2. Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – aus-gehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirt-schaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

24. Allgemeinse
24.1. Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge.
24.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
24.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Deutschlandsberg.
24.4. Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
24.5. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
24.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß Pkt. 18.) einverstanden ist.

§57a / OBFCM / Datenerfassung an die europäische Umweltagentur
Die Durchführungsverordnung legt ausdrücklich fest, dass die erfassten Daten zu den CO2-Emissionen ausschließlich für statistische Zwecke und zu Überwachung der Einhaltung von Emissionsstandards verwendet werden. Die Verordnung ist darauf ausgerichtet, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig die Privatsphäre der Fahrzeughalter zu wahren. Jeder Fahrzeughalter hat das Recht die Datenübertragung seines Fahrzeuges zu verweigern. Bei Auftragserteilung muss diese schriftlich fixiert werden.
Diese Verweigerung hat keine Auswirkung auf die §57a-Begutachtung.
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